Amtlicher Datenbestand · Stand 13.10.2026
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Publikation eines Bauvorhabens gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG) vom 29. April 1998. Abdeckung Güllegrube mittels Schwimmblache
Teilabbruch Ökonomiegebäude, Neubau Jauchegrube, Um- und Anbau Milchviehstall, Ersatz von einem Silo, Erstellen von zwei neuen Silos, PV-Anlage
Überdeckung Güllegrube mit Mutterkuhstall
Publikation eines Bauvorhabens gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG) vom 29. April 1998. Abbruch und Wiederaufbau Oekonomieteil (mit um 90° gedrehter Firstrichtung, ost- und westseitig belegt mit Aufdach-Solaranlage) für Brennholzaufbereitung, Lager, Kleingeräte, Verarbeitungsraum und Maschinenhalle sowie Wohnraumerweiterung (Erstwohnung).
Bauherrschaft: Silvestri Jonas und Melanie, Burgackerstrasse 21b, 3432 Lützelflüh und Ruchti Claudia, Burgackerstrasse 21c, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Erstellung Terramur Standort: Burgackerstrasse 21b, 21c, 3432 Lützelflüh / Parzelle 2688, 2689 Nutzungszone: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: -- Naturgefahren: -- Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Zonenabstand Landwirtschaftszone (Art. 10 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: -- Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 31.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 30.07.2026
Umbau und Sanierung der bestehenden Wohnung; Umbau Stall zu landwirtschaftlichem Remisierungsraum und Alpaka-Stall; Einbau Pelletheizung; Neubau ARA-Anschluss; Erstellung PV-Anlage
Neubau Jauchegrube, An und Umbau Milchviehstall, Zufahrt Erweiterung, nachträgliche Bewilligung für Erstellen Druckleitung
Renovation der Wohnung und Erweiterung in den Ökonomieteil. Optimierung der Nutzbarkeit des landwirtschaftlich genutzen Ökonomieteils. Bauherrschaft Lina Suter, Lauterbachstrasse 100, 3414 Oberburg, Christian Bühler, Lauterbachstrasse 100, 3414 Oberburg Adresse des Bauprojekts Lauterbachstrasse 100, Oberburg Parzelle 956 Zone Landwirtschaftszone Schutzbestimmungen Gewässerschutzbereich Aᵤ, Gefahrenhinweis Ausnahmen Art. 24c RPG – Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 67 Abs. 1 BauV – Unterschreitung der Raumhöhe Elektronische Auflage Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Rückbau bestehendes Mehrfamilienhaus Gebäude Nr. 8. Neubau Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten, Nebenbau und Einstellhalle. Photovoltaik-Anlage und Split-Klimagerät auf dem Dach. Installation Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Nebengebäude. Temporäre Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone.
Neubau gedeckte Liegeplätze für Kälber sowie Neubau gedeckter Mistplatz mit Jauchegrube, neue Bodengestaltung im bestehenden Stall sowie bei bestehender Zufahrt und bestehendem Laufhof
Erweiterung des bestehenden Laufstalls; Neubau eines Einstellraums; Verschiebung des Mistplatzes; Erstellung einer Photovoltaikanlage sowie eines Siloballenplatzes inkl. Zufahrt
Renovation der Wohnung und Erweiterung in den Ökonomieteil. Optimierung der Nutzbarkeit des landwirtschaftlich genutzen Ökonomieteils.
Teilabbruch Ökonomiegebäude, Neubau Jauchegrube, Um- und Anbau Milchviehstall, Ersatz von einem Silo, Erstellen von zwei neuen Silos, PV-Anlage
Bauherrschaft: Silvestri Jonas und Melanie, Burgackerstrasse 21b, 3432 Lützelflüh und Ruchti Claudia, Burgackerstrasse 21c, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Erstellung Terramur Standort: Burgackerstrasse 21b, 21c, 3432 Lützelflüh / Parzelle 2688, 2689 Nutzungszone: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: -- Naturgefahren: -- Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Zonenabstand Landwirtschaftszone (Art. 10 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: -- Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 31.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 30.07.2026
Bauwerke für Aufbereitung, Lagerung und Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten Bauherrschaft Margreth und Urs Isch, Breitenwaldstrasse 31, 3414 Oberburg Projektverfasser Bolzli Holzbau AG, Erich Marti, Emmentalstrasse 137, 3414 Oberburg Adresse des Bauprojekts Breitenwaldstrasse 31c, Oberburg Parzelle 7 Zone Landwirtschaftszone Schutzbestimmungen Gewässerschutzbereich üB Elektronische Auflage Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Neubau Jauchegrube, An und Umbau Milchviehstall, Zufahrt Erweiterung, nachträgliche Bewilligung für Erstellen Druckleitung
Anbau Remise für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge
Bauwerke für Aufbereitung, Lagerung und Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten
Neubau Jauchegrube, An und Umbau Milchviehstall, Zufahrt Erweiterung, nachträgliche Bewilligung für Erstellen Druckleitung
Abbruch best. Gebäude Nr. 163h Neubau Remise und Siloballenlagerplatz
Neubau Scheune und Güllengrube
Neubau Remise mit Pferdeboxen, Jungviehbuchten, Futterlager- und Maschinenraum Projektänderung: Verkleinerung der Güllegrunbe von 178m3 auf 80m3
Anbau Remise und Heizung, Neubau Silo, Umleitung Oberflächenwasser
Bauwerke für Aufbereitung, Lagerung und Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten Bauherrschaft Margreth und Urs Isch, Breitenwaldstrasse 31, 3414 Oberburg Projektverfasser Bolzli Holzbau AG, Erich Marti, Emmentalstrasse 137, 3414 Oberburg Adresse des Bauprojekts Breitenwaldstrasse 31c, Oberburg Parzelle 7 Zone Landwirtschaftszone Schutzbestimmungen Gewässerschutzbereich üB Elektronische Auflage Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
eBau Nr. 2026-6915 __________________ Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau der Einmündung der Gemeindestrasse Schachen in die Kantonsstrasse / Anpassung der Strassenentwässerung und des Hydranten __________________ Standort: Schachen, 3317 Limpach, Parzellen-Nrn. 54, 423, 450, 536, Nutzungszone: Strassenareal in der Dorfzone / Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’604’850 / 1’217’704 __________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend (Ergänzung der Strassentwässerung mit zusätzlichen Einlaufschächten) __________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 12 Abs. 1 GBR i.V.m. Art. 81 Abs. 2 SG __________________ Hinweis: Bätterkindenstrasse im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS __________________ Auflagestelle: Gemeinde Fraubrunnen, Dorfstrasse 10, 3308 Grafenried __________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291438 eBau Nummer: 2026-6915 __________________ Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 __________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen __________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). __________________ Ostermundigen, 22. Juli 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Neubau Remise
Erstellung forstlicher Maschinenweg Standort: Haslere, Rüschegg Heubach, Parzellen-Nrn. 2398, 684, Zone: Wald / Landwirtschaftszone Inventar: Moorlandschaftsgebiet Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Bauen im Wald (Art. 2 WaG und Art. 14 WaV) Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 Auflagestelle: Gemeinde Rüschegg, Hirschhorn 298 a, 3153 Rüschegg-Gambach Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/289000 eBau Nummer: 2026-10021 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Publikation von Bauvorhaben gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG) vom 29.04.1998 Anbau Freilaufstall für Mutterkühe, Anbau Abladeraum und Futterlager, Umbau bestehender Anbindestall zur Nutzung
Überdachung Güllegrube, Erweiterung PV-Anlage mit Speicher
eBau Nr. 2026-5305 ___________________ Bauvorhaben: Neubau einer Flutmulde für die Kreuzkröte (Artenförderungsmassnahme) ___________________ Standort: Mettlen / Bärenried, 3053 Diemerswil, Parzelle Nr. 23, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’599’009 / 1’208’368 ___________________ Schutzzone/ -objekt: Sonderstandort Bärenried, Art. 21 GBR ___________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: Ableitung des Sauberabwasser in die bestehende Drainageleitung ___________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG ___________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8-10 BGF und Art. 8-10 + 13 FiG ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/283010 eBau Nummer: 2026-5305 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellte Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 22. Juli 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Erstellung neuer Wasserversorgung für landwirtschaftliche Zwecke (Alpgebäude Milch-Chäle)
Baugesuch – Anpassung Laufstall: Neubau von 5 Liegeboxen mit Fressplatz für Galtkühe, Verschieben des best. Spritzenwaschplatz vor best. Laufstall, Kernenried
Neubau Remise mit Pferdeboxen, Jungviehbuchten, Futterlager- und Maschinenraum Projektänderung: Verkleinerung der Güllegrunbe von 178m3 auf 80m3
Anbau Remise und Heizung, Neubau Silo, Umleitung Oberflächenwasser
Anbau Remise und Heizung, Neubau Silo, Umleitung Oberflächenwasser
Neubau Güllepumpenhaus Geb. Nr. 47d und Neubau Gartenhaus Geb. Nr. 47e
Rafraichissement de la façade de la remise-écurie en jaune et installation d'un nouveau portail en remplacement de l'ancien
Baugesuch – Anpassung Laufstall: Neubau von 5 Liegeboxen mit Fressplatz für Galtkühe, Verschieben des best. Spritzenwaschplatz vor best. Laufstall, Kernenried
Bauherrschaft: Moser Thomas und Nicole, Meisenweg 5, 3452 Grünenmatt Projektverfasserin: Max Schüpbach AG, Alpenstrasse 4, 3432 Lützelflüh Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung) Standort: Meisenweg 5, 3452 Grünenmatt / Parzelle 1983 Nutzungszone / Überbauungsordnung: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: -- Naturgefahren: -- Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Zonenabstand Landwirtschaftszone (Art. 10 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: -- Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 05.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 04.07.2026
Bauherrschaft: Steffen Marcel und Ruth, Hinter-Ellenberg 671, 3432 Lützelflüh Projektverfasserin: Zimmerei Hirschi AG, Längengrund 8, 3556 Trub Bauvorhaben: Einbau Aufenthaltsraum für Lernende (unterhalb Hocheinfahrt) Standort: Hinter-Ellenberg 671, 3432 Lützelflüh / Parzelle: 1067 Nutzungszone: Landwirtschaftszone Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: erhaltenswertes Objekt; Landschaftsschutzgebiet Naturgefahren: unbestimmtes Naturgefahrengebiet Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung minimale Raumhöhe (Art. 67 Abs. 1 BauV) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: keine Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 05.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 04.07.2026
Neubau Wohnüberbauung mit 4 Mehrfamilienhäusern (MFH) und einer Einstellhalle (ESH) in Anwendung von Art. 75 BauG sowie Abbruch Hühnerstall und Gartenhaus
Gesuchsteller: Fabian Wespi, Rohnstrasse 12, 3427 Utzenstorf Projektverfasser: Stalder Haustechnik AG, Schulhausstrasse 9, 3672 Oberdiessbach Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe Standort: Rohnstrasse 12, Utzenstorf, Parzelle Nr. 711 Zone: Landwirtschaftszone (LWZ) Schutzbestimmungen: Au Beanspruchte Ausnahmen: Artikel 24ff RGP; Bauen ausserhalb des Baugebiets
Bauherrschaft: Peter und Katharina Schmutz-Brönnimann, Oele 132c, 3068 Utzigen Projektierung: Wälti AG, Spenglerei Sanitär, Amselweg 1, 3072 Ostermundigen Parzelle: 2182 Nutzungszone: Landwirtschaftszone Bauvorhaben: Eine aussen aufgestellte Wärmepumpe Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone Art. 24 RPG und Bauen am Gewässer Art. 48 WBG Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Ersatz von Deckmaterial von Weleternit und Ziegel zu Kurzwellplatten aus Faserzement. Ersatz von Fassadenschalung aus Holz zu Fassadenschalung mit Holz roh gesägt. (Schweizer Holz) Bauherrschaft Heidi und Peter Wittwer, Gewerbestrasse 5, 3432 Lützelflüh Projektverfasser RenoMa GmbH, Florian Flükiger, Sonnenbodenstrasse 3, 3076 Worb Adresse des Bauprojekts Krauchthalstrasse 107a, Oberburg Parzelle 1566 Zone Landwirtschaftszone Schutzbestimmungen Gewässerschutzbereich üB und Aᵤ, Gefahrengebiet Ausnahmen Bauen ausserhalb der Bauzone
Neubau Wohnüberbauung mit 4 Mehrfamilienhäusern (MFH) und einer Einstellhalle (ESH) in Anwendung von Art. 75 BauG sowie Abbruch Hühnerstall und Gartenhaus
Firstverlängerung für zusätzlicher Heuraum / Ballenlager im Obergeschoss und im Erdgeschoss Remise
Erweiterung Scheune für zusätzliche Kuh- und Jungviehplätze, Neubau Güllegrube mit Mistplatz
Überdeckung Güllekasten mit Neubau Wagenschopf
Bauvorhaben: Neubau 2 MHF mit Einstellhalle Neubau Schnitzelheizung-Wärmeverbund. Anschluss der Gebäude Schlossstrasse 125 und 124 mit Energie (Fernwärme und Strom). Projektänderung: Erstellen einer Hochwasserschutzmauer und einer Abflussmulde, Anpassungen an das hindernisfreie Bauen ______________________________________________________________ Zonen: Dorfkernzone / Landwirtschaftszone Parzellen-Nrn. 403, 59, 208 Standort: Schlossstrasse
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Jeder Kanton hat einen eigenen Einstieg mit aktuellen Publikationen, offiziellem Gemeindeverzeichnis und transparentem Quellenstatus. Das vollständige Kantons- und Quellenverzeichnis erklärt zusätzlich, woher die Daten stammen; Abdeckung, Karte, neue Publikationen und der Ratgeber führen zu den jeweiligen Aufgaben.
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