Amtlicher Datenbestand · Stand 12.10.2026

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Basel-Stadt Basel · Margarethenstrasse 36, 4053 Basel · 23.09.2026 · Frist: 23.10.2026

Projekt: Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren, Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB Fahrbahnerneuerung Basel SBB Weichen 123, 124, 127, 128, 131, 132 und 133 Kanton Basel-Stadt, Stadt Basel Gesuchstellerin: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Mario Rhyner, Bahnhofstrasse 12, 4600 Olten Gegenstand: Im Wesentlichen ist die Erneuerung der Weichen 123, 124, 127, 128, 131, 132 und 133 im Bahnhof Basel SBB vorgesehen. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 23.09.2026 bis 23.10.2026 digital eingesehen werden: https://www.bs.ch/apps/planauflage Aussteckung: Eine Aussteckung nach Art.18c EBG ist nicht vorgesehen, weil die geplanten Baumassnahmen das äussere Erscheinungsbild nicht verändern und keine Flächen Dritter beansprucht werden. Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben. Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteig-nung; Begehren nach den Art. 7 ¿ 10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG). Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnis-se in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I / II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). - Margarethenstrasse 36, 4053 Basel Centralbahnstrasse 6, 4051 Basel Centralbahnstrasse 14, 4051 Basel Centralbahnstrasse 26, 4051 Basel Post-Passage 12, 4051 Basel Centralbahnstrasse 16, 4051 Basel Centralbahnstrasse 22, 4051 Basel Centralbahnstrasse 20, 4051 Basel Centralbahnstrasse 24, 4051 Basel Centralbahnstrasse 4a, 4051 Basel Centralbahnstrasse 4b, 4051 Basel Centralbahnstrasse 10, 4051 Basel Centralbahnstrasse 8, 4051 Basel Centralbahnstrasse 12, 4051 Basel Centralbahnstrasse 18, 4051 Basel

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