Amtlicher Datenbestand · Stand 17.10.2026

Aktuelle Baugesuche in der Schweiz suchen

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Zug Rotkreuz · 6343 Rotkreuz · 03.09.2026 · Frist: 05.10.2026

Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren SBB, Bahnfunk FRMCS Brugg - Lenzburg - Immensee Gegenstand: Das Bauvorhaben sieht auf der Strecke Brugg - Lenzburg - Immensee die Erneuerung der heutigen Bahnfunkanlagen GSM-R auf das künftige Bahnfunksystem FRMCS vor. Es betrifft die Gemeinden wie folgt: Risch: Bahnfunkanlage Dietwil (DIET) Koord. 2'674'160/1'222'140: Montage zweier FRMCS-Antennen am bestehenden, verstärkten Mast und Installation der Sendeanlage in der bestehenden Technikkabine. Bahnfunkanlage Rotkreuz Binzmühle (RKBM) Koord. 2'674'364/1'221’390: Bau einer Funkanlage, bestehend aus einem 22 m hohen Mast mit zwei FRMCS-Antennen und einer Technikkabine für die Sendeanlage. Bahnfunkanlage Rotkreuz Ost (RKOX) Koord. 2'676'113/1’221'988: Montage zweier FRMCS-Antennen am bestehenden, verstärkten Mast und Installation der Sendeanlage in der bestehenden Technikkabine. Bahnfunkanlage Risch Unterauleten (RIUN) Koord. 2'676'835/1'221'589: Bau einer Funkanlage, bestehend aus einer FRMCS-Antenne mit Halterung an der Unterseite der Strassenbrücke und einer Technikkabine für die Sendeanlage. Bahnfunkanlage Meierskappel-Risch (MKRX) Koord. 2’676'901/1'219'599: Montage zweier FRMCS-Antennen am bestehenden Mast und Installation der Sendeanlage in der bestehenden Technikkabine. Für Detailinformationen wird auf die Planunterlagen verwiesen. Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr BAV. Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert.

Bern Bern · Belpbergstrasse 50, 3110 Münsingen · 02.09.2026

Parkbad Münsingen: Sanierung Garderobengebäude, Abbruch und Ersatzneubau Betriebsgebäude (Küche, Kasse, Personal) / Ausführungsprojekt zur generellen Baubewilligung vom 10.04.2026 (diese beinhaltete folgende Elemente: Gebäudevolumen, Lage und Anordnung der Gebäude, Integration in das Naturschutzgebiet und Landschaftsbild und die Erschliessung und Zugänglichkeit)

Bern Burgdorf · Heimiswilstrasse 23 · 31.08.2026

Gesuchstellende Ipek und Bünjamin Aliov, Heimiswilstrasse 23, 3400 Burgdorf Projektverfassende WYLERBLATTER ARCHITEKTEN GMBH, Dominik Wyler, Schlossgässli 14, 3400 Burgdorf Projektstandort Heimiswilstrasse 23, Burgdorf / Parzelle Nr. 914 Bauvorhaben Ersatz Anbaute (Lager/Abstellraum) durch eine neue Anbaute mit begehbarem Dach, Ersatz Geländer am Bach Nutzungszone Mischzone 3b Schutzgebiet im Gewässerraum Gewässerschutz Gewässerschutzbereich Au, Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht. Ausnahmen Nach Art. 34 KWaV für das Unterschreiten des Waldabstands Nach Art. 41c GSchV für das Bauen im Gewässerraum Nach Art. 48 WBG für die Wasserbaupolizeibewilligung Auflagestelle Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist bis und mit 2. Oktober 2026

Zürich Schwerzenbach · Neubau einer Anlage zur Trinkwasserversorgung (Trinkwasserleitung), Spange Ost, 8603 Schwerzenbach · 28.08.2026 · Frist: 17.09.2026

Öffentliche Auflage Neubau einer Anlage zur Trinkwasserversorgung (Trinkwasserleitung) Spange Ost Gestützt auf die §§ 309 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Bauverfahrensverordnung (BVV) des Kantons Zürich wird folgendes Projekt öffentlich aufgelegt Projektbeschrieb: Die Spange Ost verbindet die bestehenden Wasserleitungen des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal (GVG) zwischen Bassersdorf und Volketswil. Mit diesem Ringschluss wird die Wasserversorgung im Glattal und den angrenzenden Regionen gesichert und die Versorgungskapazität für die Zukunft ausgebaut. Mit diesem Ringschluss kann die Wasserversorgung auch bei einem Unterbruch oder der Sanierung eines Teilstücks der Leitungen sichergestellt werden. Die Wasserleitung hat einen Durchmesser von 60 cm und liegt in einer Tiefe von ca. 3 m unter der Erdoberfläche. Die Gruppenwasserversorgung Lattenbuck, die Stadt Dübendorf und die Gemeinde Volketswil werden künftig Wasser direkt ab der neuen Leitung „Spange Ost“ beziehen. Die Baukosten belaufen sich auf rund CHF 35 Mio. Die Verbandsgemeinden werden im Jahre 2027 über den notwendigen Baukredit abstimmen. Die Projektierung der Spange Ost erfolgte in den Jahren 2025 und 2026. Mit den betroffenen Grundeigentümern und den Standortgemeinden wurden Kontakte aufgenommen, die Linienführung bereinigt und die Begründung von Leitungsbaurechten sowie die vorübergehende Landbeanspruchung besprochen. Für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt der Trinkwasserleitung werden die betroffenen Privatparzellen entsprechend dem aufgelegten Projekt beansprucht. Die genaue Linienführung sowie die betroffenen Grundstücke und Flächen sind aus den aufgelegten Projektunterlagen ersichtlich. Betroffene Grundstücke: Diverse Grundstücke in den Gemeinden Volketswil, Schwerzenbach, Wangen-Brüttisellen und Bassersdorf. Die für die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserleitung erforderlichen Rechte zulasten der betroffenen Grundstücke werden, soweit erforderlich, durch entsprechende Dienstbarkeiten bzw. andere rechtliche Vereinbarungen gesichert. Öffentliche Auflage Das Projekt liegt in den Gemeinden vom 28. August 2026, während 20 Tagen bei den jeweiligen Gemeinden öffentlich auf und kann während der Auflagefrist eingesehen werden. Einsprachen Wer Ansprüche aus diesem Gesetz wahrnehmen will, hat gem. §315 PBG innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich die Zustellung des oder der baurechtlichen Entscheide zu verlangen. Wer die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt, hat dies während der öffentlichen Auflage bei der zuständigen Baubehörde schriftlich zu beantragen. Wer das Zustellungsbegehren nicht rechtzeitig einreicht, hat das Rekursrecht gegen den baurechtlichen Entscheid gem. §316 PBG verwirkt.

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