{"id":"4ddd4faa-591e-4f4a-8792-a74142e8e92a","publication_number":"BP-BE10-0000009683","source":{"tenant":"kabbe","subrubric":"BP-BE10","official_detail_url":"https://amtsblatt.be.ch/#!/search/publications/detail/4ddd4faa-591e-4f4a-8792-a74142e8e92a","official_pdf_url":"https://amtsblattportal.ch/api/v1/publications/4ddd4faa-591e-4f4a-8792-a74142e8e92a/pdf"},"canton":"BE","municipality":{"name":"Wohlen b. Bern","slug":"wohlen-b-bern"},"publication_date":"2026-09-30","expiration_date":null,"entry_deadline":"2026-10-30","title":"Baugesuch: Längägerten 97, Frauenkappelen","description":"Antennenersatz infolge Nachfolgemodell für Swisscom (Schweiz) AG","categories":["aussenanlagen_infrastruktur"],"building_contractor":"Swisscom (Schweiz) AG, Bern","project_framer":"Complan AG, Bern","representation":"","landowner":"","location":{"raw":"Längägerten 97, 3202 Frauenkappelen"},"parcel":"","zone":"Landwirtschaftszone, Lärmempfindlichkeitsstufe III","coordinates":"","case_number":"","inspection_office":"Die Einsprachefrist läuft bis und mit 30.10.2026.\nEs wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Abteilung Bau und Planung der Gemeinde Wohlen sowie der Gemeindeverwaltung Frauenkappelen während den Öffnungszeiten auf.\nElektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch / eBau-Nr. 2026-14811). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.\nEinsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Departement Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).\nBegriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.","legal_remedy":"Erleichterung Bauprofilierung, Art. 16 BewD","extras":[["Ausnahmen","Bauen ausserhalb Bauzonen, Art. 24 RPG"]],"ingested_at":"2026-09-30T04:32:10+00:00","links":{"html":"https://baugesucheschweiz.switchli.ch/baugesuche/wohlen-b-bern/antennenersatz-infolge-nachfolgemodell-fuer-swisscom-schweiz-ag","json":"https://baugesucheschweiz.switchli.ch/api/v1/publications/4ddd4faa-591e-4f4a-8792-a74142e8e92a","xml":"https://baugesucheschweiz.switchli.ch/api/v1/publications/4ddd4faa-591e-4f4a-8792-a74142e8e92a.xml","xml_original":"https://baugesucheschweiz.switchli.ch/api/v1/publications/4ddd4faa-591e-4f4a-8792-a74142e8e92a/original.xml","pdf":"https://baugesucheschweiz.switchli.ch/baugesuche/wohlen-b-bern/antennenersatz-infolge-nachfolgemodell-fuer-swisscom-schweiz-ag/pdf"},"_disclaimer":"Massgebend ist die von der zuständigen Behörde bezeichnete amtliche Originalpublikation oder das Dossier (source.official_detail_url; ein PDF nur soweit verfügbar). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit."}