Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001865
Rückbau der Gebäude VS Nr. 340F (Filtergebäude) und VS Nr. 340I (Lagerhalle) und Errichtung einer Zufahrtsrampe als Zubringer für einen geplanten Kreisverkehr auf GB Nr. 2211, Hardweg, 8222 Beringen; wegen Unterschreitung des Waldabstandes bedarf das Bauvorhaben einer Ausnahmebewilligung
Angaben zur Publikation
- Standort
- Hardweg, 8222 Beringen · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 2211
- Zone
- Industriezone 2
- Bauherrschaft
- KBA Hard, Beringen (gemäss amtlicher Publikation)
- Gebäudeversicherungsnummer
- 340F und 340I
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Hardweg, 8222 Beringen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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