Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009589
Aufwertung des bestehenden Naturschutzgebietes mit dem Schwerpunkt Amphibienförderung / Feuchtlebensräume. Flachmoorrevitalisierung, Grundwasserweiher und ablassbare Weiher als Hauptmass-nahmen.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Meienriedloch, 2553 Safnern · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Übriges Gebiet, Uferschutzzone, Landwirtschaftszone und Wald
- Bauherrschaft
- Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Naturförderung (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Kissling + Zbinden AG Ingenieure Planer, Spiez ↗
- Ausnahmen
- - Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24 ff. RPG - Nichtforstliche Kleinbauten und –anlagen im Wald nach Art. 14 WaV und nach Art. 35 KWaV - Forstliche Baute im Wald nach Art. 2 WaG und nach Art. 14 WaV - Rodung nach Art. 5 Abs. 2 WaG - Bauten und Anlagen in Waldesnähe nach Art. 25 KWaG - Bauten und Anlagen am/im Gewässer nach Art. 48 WBG - Bauten und Anlagen im Gewässerraum nach Art. 41c GSchV - Eingriffe in kantonale Naturschutzgebiete nach Art. 18 NHG - Eingriffe in die Ufervegetation nach Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und 22 Abs. 2 NHG und Art. 12, Art. 13 Abs. 3 und Art. 17 NSchV - Eingriffe in schützenswerte Biotope nach Art. 14 NHV - Eingriffe in ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung nach Art. 6 AlgV - Eingriffe in Auengebiete von nationaler Bedeutung nach Art. 18a NHG i.V.m. AuenV - Eingriffe in Flachmoore von nationaler Bedeutung nach Art. 18a NHG i.V.m. Flachmoorverordnung - Eingriffe in Bestände seltener oder geschützter Pflanzen sowie Tiere nach Art. 20 NHG und Art. 20 NHV
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Auflagestelle: Gemeinde Safnern, Hauptstrasse 62, 2553 Safnern und Gemeinde Scheuren, Hauptstras-se 56, 2556 Scheuren Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/229686
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Hinweise: - Naturgefahrenkarte Gefahrenhinweise - Wanderweg Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Meienriedloch, 2553 Safnern · Katasterplan (GIS) ↗
Amtliche Dokumente
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