Publikations-Nr.
AM-DA50-0000006968
Neubau Mehrfamilienhaus mit Autounterständen. Rückbau Wohnhaus Gebäude Nr. 9 und Garage Gebäude Nr. 9a.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Moosgässli, 3425 Koppigen · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 435
- Zone
- Wohnzone W2
- Koordinaten
- 2'612'636 / 1'219'930
- Bauherrschaft
- Walter und Iris Brönnimann, Zielebach (gemäss amtlicher Publikation)
- Vertretung
- Georg Friedli, Bern
- Projektverfasser
- H.J. Schneider Architekten AG, Koppigen ↗
- Frühere Publikation
- 30.09.2026 (AM-DA50-0000006909)
- Gewässerschutzbereich/Massnahme
- - Gewässerschutzbereich Au - Gewässerschutzmassnahmen: Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt. Das Regenwasser wird versickert.
- Ausnahmen
- - Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. a/b SG) - Unterschreiten Abstand von der geschützten Ufervegetation (Art. 18ff. NHG)
- Konzession
- Konzession für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser.
- Hinweise
- - Erneute Publikation Bauvorhaben aufgrund der zusätzlichen Ausnahme betreffend Eingriffe in die geschützte Uferpublikation. - Zusätzliche Publikation des Bauvorhabens im Amtsblatt des Kantons Bern.
- Kontaktstelle
- Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E.
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Auflagestelle: Gemeinde Koppigen, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (http://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances)). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Moosgässli, 3425 Koppigen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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