Publikations-Nr.
AM-DA50-0000006784
Umbau Anbindestall zu Milchviehlaufstall mit Erstellen Güllengruben, Ab-bruch und Ersatzneubau Remise/Kälberstall, Teilrückbau Schweinestall und Anbau Milchviehlaufstall, Neubau Kraftfuttersilo, Neubau Tankraum, Laufhoferweiterung
Angaben zur Publikation
- Standort
- Leumberg 133, 133b, 134a, 3550 Ortschaft · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 1338
- Zone
- Landwirtschaftszone
- Koordinaten
- 2’619’581 / 1’214’525
- Bauherrschaft
- Stefan Wyss, Wynigen (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Krieger AG Planung & Stalleinrichtung, Ruswil ↗
- Erneute Publikation
- 30.09.2026
- Schutzzone/Schutzobjekt
- Erhaltenswert (Geb.Nr. 133), Ortsbildschutzgebiet, Gefährdungshinweis (Geb.Nr. 133b), Wildwechselkorridor von regionaler Bedeutung
- Gewässerschutzbereich/Massnahme
- üB
- Ausnahme
- - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG)
- Kontaktstelle
- Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E.
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Auflagestelle: Gemeinde Wynigen, Dorfstrasse 3, 3472 Wynigen Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (http://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances)). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Diese Seite gibt eine amtliche Publikation wieder. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich das signierte PDF der publizierenden Stelle. Betroffene Personen können jederzeit die Entfernung ihrer Daten verlangen.
Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Leumberg 133, 133b, 134a, 3550 Ortschaft · Katasterplan (GIS) ↗
Karte: map.geo.admin.ch (Katasterplan) — Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr.
Amtliche Dokumente
Amtliche Publikation ↗ Signiertes PDF herunterladen · JSON · XML · Original-XML