Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001840
Neubau eines Kachelofens im Erdgeschoss des Wohnhauses VS-Nr. 149 mit innenliegender Abgasanlage und über Dach geführtem, sichtbarem Kupferrohr auf dem Grundstück GB Oberhallau Nr. 24 an der Lugmerstrasse 1 in 8216 Oberhallau. Das bestehende Gebäude ist als kommunales Denkmalschutzobjekt [DOk] inventarisiert.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Lugmerstrasse 1, 8216 Oberhallau · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 24
- Zone
- Wohnzone (W), Überlagerung durch Erhaltung Einzelbauten (EE)
- Grundeigentümer
- Alexander und Corinne Kuster, Oberhallau (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Kreation82 GmbH, Hallau ↗
- Gebäudeversicherungsnummer
- 149
- Auflagefrist ab
- 18.09.2026
- Kontaktstelle
- Gemeinde Oberhallau Dorfstrasse 4 8216 Oberhallau
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Lugmerstrasse 1, 8216 Oberhallau · Katasterplan (GIS) ↗
Karte: map.geo.admin.ch (Katasterplan) — Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr.
Amtliche Dokumente
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