Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001866
Erstellung eines Schaukelweges, resp. einer Wanderroute mit diversen schaukelnden Sitzgelegenheiten, auf den Grundstücken GB Rüdlingen Nr. 4, 219, 280, 282, 394, 506 und 611.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Rüdlingen im Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Landwirtschaftszone und Wald
- Bauherrschaft
- Gemeinde Rüdlingen, Rüdlingen (gemäss amtlicher Publikation)
- Kontaktstelle
- Gemeinde Rüdlingen Dorfstrasse 20 8455 Rüdlingen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Amtliche Dokumente
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