Publikations-Nr.
AM-DA50-0000007019
Bauherrschaft: Christine und Stephan Werlen, Alpenstrasse 11, 3066 Stettlen Projektverfasser: Walther Energieplanung GmbH, Michel Walther, Mühlestrasse 39, 3053 Münchenbuchsee Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung und Elektrowarmwassererwärmer durch eine neue Erdsondenwärmepumpe. Standort: Alpenstrasse 11, 3066 Stettlen, Parzelle-Nr. 798 Gewässerschutzbereich: üB Zone: Wohnzone (W1) Ausnahme: Bauen im Strassenabstand (Art. 80 SG)
Angaben zur Publikation
- Standort
- Stettlen im Katasterplan (GIS) ↗
- Erneute Publikation
- 21.10.2026
- Kontaktstelle
- Einwohnergemeinde Stettlen Bernstrasse 116 3066 Stettlen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Auflage- und Einsprachefrist: 13. November 2026 Auflage- und Einsprachestelle: Gemeinde Stettlen, Bernstrasse 116, 3066 Stettlen Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20904 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Bernstrasse 116, 3066 Stettlen einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Fehlt diese Angabe bei Kollektiveinsprachen, gilt die erstunterzeichnete Person als Vertretung (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Bauverwaltung Stettlen
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(amtliches Publikationsdatum)
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