Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001817
Die ELBAG Bachmann AG plant bei der Liegenschaft GB Wilchingen Nr. 59 an der Hauptstrasse 54 in 8217 Wilchingen die Umgestaltung des Vorplatzes sowie die Erweiterung der Parkierungsflächen.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Wilchingen im Katasterplan (GIS) ↗
- Grundeigentümer
- ELBAG Bachmann AG, Wilchingen (gemäss amtlicher Publikation)
- Kontaktstelle
- Einwohnergemeinde Wilchingen - Bauverwaltung Hauptstrasse 45 8217 Wilchingen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Amtliche Dokumente
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