Publikations-Nr.
BP-ZH01-0000063485
Holzcontainer in Scheune, Verlängerung Provisorium bis 31. Mai 2036 (im Inventar Denkmal- und Gartendenkmalpflege), Verzicht auf Aussteckung und Infotafel.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Burenweg 26a, 8053 Zürich · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 7, WI4293, K
- Zone
- K
- Bauherrschaft
- Jürg Allgaier, Zürich (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Jürg Allgaier, Zürich ↗
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf eAuflageZH (https://portal.ebaugesuche.zh.ch) digital eingesehen werden. Die digitale Einsichtnahme auf eAuflageZH ist nur während der Auflagefrist möglich. Die Zustellbegehren sind während der Auflagefrist beim entsprechenden Gesuch auf eAuflageZH zu äussern. Die Planeinsicht im und durch das Amt für Baubewilligungen, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, wird nicht mehr angeboten.
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). Interessenwahrung: Das Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung elektronisch über die Plattform eBaugesucheZH (https://portal.ebaugesuche.zh.ch) zu erfolgen (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG). Der baurechtliche Entscheid wird auf der Plattform eBaugesucheZH zum Abruf bereitgestellt. Es erfolgt vorgängig eine einmalige, elektronische Benachrichtigung (§ 328d Abs. 1 PBG). Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.– erhoben. Der baurechtliche Entscheid gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung des Bauentscheids (§ 328d Abs. 2 PBG). Die nachfolgenden rechtlichen Hinweise sind nicht mehr aktuell. Begehren auf Zustellung können nicht mehr auf postalischem Weg erfolgen.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Burenweg 26a, 8053 Zürich · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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