Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001828
Verlängerung der Auflagefrist nach erfolgter Wiederherstellung der Profilierung im Gelände aufgrund von Sturmschäden im folgenden Baugesuchsverfahren: Abbruch des bestehenden Lagergebäudes und Errichtung von zwei Rechenzentrumsgebäuden mit Büros, Anlieferung, Netzersatzanlagen, PV-Anlage, 45 Abstellplätzen und elektrischen Betriebsgebäuden auf GB Nr. 829, Bömmliacker, 8222 Beringen; eine Umweltnotiz zum Bauvorhaben liegt vor Ablauf Auflagefrist neu: 12.10.2026
Angaben zur Publikation
- Standort
- Trasadingerstrasse, 8222 Beringen · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 829
- Zone
- Industriezonen 1 und 2
- Bauherrschaft
- ENKA Investment AG, Neuhausen am Rheinfall (gemäss amtlicher Publikation)
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Trasadingerstrasse, 8222 Beringen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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