Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009414
Umbau Ferienhaus innerhalb des bestehenden Volumens sowie Erstellen einer Zufahrtsstrasse und eines Umschlag-Parkplatzes mit Schotter
Angaben zur Publikation
- Standort
- Schwendi 1322, 3855 Brienz · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Landwirtschaftszone (LWZ)
- Bauherrschaft
- Johann Santschi, Seedorf (gemäss amtlicher Publikation)
- Ausnahmen
- Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Einwohnergemeinde Brienz Bauverwaltung Hauptstrasse 204 3855 Brienz
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Es wird auf die Verpflockungen im Gelände und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Schwendi 1322, 3855 Brienz · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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